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Reiseveranstalter sind Unternehmen in der
Touristenbranche, die anders als es bei einem Reisevermittler
der Fall ist, Reisen im eigenen Namen anbieten. Der
Reiseveranstalter bietet in der Regel eine oder mehrere
Hauptleistungen zu einem Pauschalbetrag an und verspricht, die
Reise im eigenen Namen zu erbringen. Dem Reiseveranstalter
bleibt es freigestellt, sich für die Erfüllung der
versprochenen Pflichten im Reisevertrag, einer Erfüllungshilfe
oder anderen Leistungsträgern zu bedienen. Bucht man bei
einem Reiseveranstalter eine Pauschalreise, so kümmert sich der
Reiseveranstalter um die komplette Abwicklung der Reise. Hier
ist alles inbegriffen von der Buchung der Pauschalreise, des Hotels
sowie der Transfer zwischen Flughafen und Hotel. Ist der
Urlauber am Ziel angekommen,so übergibt der Reiseveranstalter
seine Gäste in die Obhut eines Reiseleiters, dieser kümmert
sich dann um alle Wünsche und Belange die der Gast während des
Urlaubes noch erwünscht. Zusatzleistungen
vor Ort gehören grundsätzlich nur dann zur Reise, wenn sie vom
Reiseveranstalter im eigenen Namen angeboten werden. Der
Abschluss eines Reisevertrages über den Reiseveranstalter kann
sowohl mündlich, fernmündlich, wie auch schriftliche erfolgen.
Nach dem Abschluss eines Reisevertrages ist der
Reiseveranstalter sofort aufgefordert, dem Reisenden eine
Reisebestätigung auszuhändigen. Es liegt in der Pflicht eines
Reiseveranstalters, das dieser die Reise wie vereinbart auch
durchführen muss. Sollte dies nicht der Fall sein, so steht es
dem Reisenden eine Entschädigung zu. Hierzu muss der
Reisende innerhalb eines Monates,
nach dem Ende des vertraglich abgeschlossenen Urlaubes
seine Ansprüche geltend machen. Neben einer Preisminderung oder
gar einer Kündigung der Reise , kann der Reisende auch
Schadensersatz wegen Nichterfüllung verlangen. Auch ist der
Reiseveranstalter verpflichtet, wenn dies vertraglich geregelt
ist, den Reisenden kostenfrei zurück zu befördern.
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